Die Domainendung für Ihr Schweizer Business
Interessieren Sie sich für die Registrierung einer .swiss-Domain? Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein, damit Sie den Antrag für eine .swiss-Domain einreichen können:
Sie sind eine schweizerische öffentlich-rechtliche Körperschaft (Bund, Kanton, Gemeinde) oder eine Organisation des öffentlichen Rechts | |
Sie sind eine im Schweizerischen Handelsregister eingetragene Einheit (Unternehmen, Verein, Stiftung, Einzelfirma), die ihren Sitz sowie einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz hat. | |
Sie sind ein Verein oder eine Stiftung ohne Eintrag im Schweizerischen Handelsregister, die ihren Sitz sowie einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz hat. Auch hier ist eine UID notwendig. Sie können diese unter folgendem Link beantragen: BAKOM / UID |
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Privatpersonen (natürliche Personen) können ab dem 24.04.2024 ebenfalls Registrierungsgesuch einreichen. Sie müssen Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und Schweizer Bürger*in sein. |
Informationen zur Domainwahl für Privatpersonen:
Natürliche Personen können nur Domain-Namen mit der Endung .swiss registrieren, die mindestens eine der folgenden Bezeichnungen enthalten:
- Ihren eigenen offiziellen Nachnamen
- Einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Nachnamen, Vornamen, Allianznamen, gemeinsamen Namen bei eingetragener Partnerschaft
- Den Namen, der im Zusammenhang mit einem religiösen Orden erworben wurde
- Den Künstlernamen, unter dem sie Bekanntheit erlangt haben
- Eine Bezeichnung, auf welche sie einen Anspruch aus dem Kennzeichenrecht haben (z. B. eine eingetragene Marke)
Diese zwingenden Bestandteile können mit frei wählbaren Bezeichnungen kombiniert werden.
Domain-Namen, die Bezeichnungen mit generischem Charakter entsprechen oder solchen ähnlich sind (z. B. Barbieri, Marchand, Metzger), dürfen nicht an natürliche Personen vergeben werden.
Solche Namen werden einer natürlichen Person nur dann zugeteilt, wenn sie durch eine weitere Bezeichnung ergänzt werden – zum Beispiel durch einen Vornamen, eine Fantasiebezeichnung oder die Angabe eines Hobbys.
Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland dürfen .swiss Domain-Namen nur für private-, wohltätige- oder Vereinszwecke verwenden, nicht aber für kommerzielle Tätigkeiten aus dem Ausland.
Das Registrierungsgesuch muss die AHV-Nummer und die Adresse der gesuchstellenden Person beinhalten.
Generische Domainnamen
Bezeichnungen mit generischem Charakter, die nicht von besonderem Interesse für die ganze oder einen Teil der schweizerischen Community sind, werden grundsätzlich nicht als .swiss-Domain-Namen zugeteilt.
Domain-Namen, die Bezeichnungen mit generischem Charakter entsprechen oder solchen ähnlich sind und die von besonderem Interesse für die ganze oder einen Teil der schweizerischen Community sind, können grundsätzlich nur mittels Mandat zugeteilt werden.
Es handelt sich um Bezeichnungen, die sich in allgemeiner Weise auf eine Kategorie oder Gattung von Waren (z. B. Schokolade, Biskuits, Pizza, Uhren), Dienstleistungen (z. B. Bank, Finanzen, Coiffeur, Versicherung), Personen oder Gemeinschaften (z. B. Konsumentinnen und Konsumenten, Anwältinnen und Anwälte, Studierende, Familien), Organisationen (z. B. Fachhochschulen, Verbände, Vereine), Dingen (z. B. Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge), Sachgebieten (z. B. Bäckereiwesen, Schreinerarbeiten, Bausektor) oder Aktivitäten (z. B. Fussball, Sport, Yoga) beziehen oder diese beschreiben.
- Registrierungsvoraussetzungen und Registrierungsverfahren (BAKOM)
- Generische Namen (BAKOM)
- Liste für generische Namen (BAKOM)
- Liste der Registrierungsgesuche (BAKOM)
- Verordnungen (BAKOM)
- Unternehmens-Identifikationsnummer UID (BAKOM)